Trichinenuntersuchung beim Schwarzwild
Als zusätzliche Trichinenuntersuchungsstelle für das Schwarzwild steht im Landkreis Cham das Labor der Landwirtschaftsschule Schleinkoferstraße 12, 93413 Cham - zur Verfügung. Ansprechpartner hierfür ist Herr Göttlinger aus Waffenbrunn, der auch die Untersuchungen durchführt.
Tel: 09971 7108 oder 0160 90931841
Das Labor ist an folgenden Zeiten für die Anlieferung von Proben geöffnet:
Tel: 09971 7108 oder 0160 90931841
Das Labor ist an folgenden Zeiten für die Anlieferung von Proben geöffnet:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: 08:30 - 09:00 Uhr |
Mittwoch: 08:30 - 09:00 Uhr |
Freitag: 07:45 - 08:00 Uhr |
Hinweise zur Entnahme der Trichinenproben aus dem Wildkörper
Herr Göttlinger ist auch berechtigt, die Trichinenproben zu entnehmen. Die Entnahme von Trichinenproben durch den Jäger ist nur dann zulässig, wenn diese Aufgabe durch die zuständige Behörde (Landratsamt) übertragen wurde.
Überprüfung der Fangeisen
Gemäß § 12 d der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) haben die Besitzer von Fangeisen vor der erstmaligen Verwendung und im Zeitabstand von 5 Jahren ihre Fallen durch die Prüfstelle der Kreisgruppe prüfen zu lassen.
Bei Bedarf, bitte einen Termin mit Fallenprüfer – Johann Berg, Radling 33, 93489 Schorndorf vereinbaren. 09971 861283 oder 0172 8445495
Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass Besitzerwechsel und Verlust von Fangeisen durch deren bisherigen Besitzer unverzüglich der Prüfstelle mitzuteilen ist!
Bei Bedarf, bitte einen Termin mit Fallenprüfer – Johann Berg, Radling 33, 93489 Schorndorf vereinbaren. 09971 861283 oder 0172 8445495
Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass Besitzerwechsel und Verlust von Fangeisen durch deren bisherigen Besitzer unverzüglich der Prüfstelle mitzuteilen ist!
Verkauf von Wasserstoff (Daueraktion)
Ausschließlich für die Präparation von Trophäen kann Wasserstoff zum Literpreis von 2,50 € bei der Jägerkameradschaft Cham erworben werden.
Alleinige Ausgabestelle ist unser Vereinsheim (Terminabsprache für die Abholung ist erforderlich.)
Alleinige Ausgabestelle ist unser Vereinsheim (Terminabsprache für die Abholung ist erforderlich.)
Gemäß Chemikalienverbotsverordnung hat der Verein einen sog. Endverbrauchsnachweis zu führen und dem Chemikaliengroßhandel den Verwendungszweck schriftlich zu bestätigen. Aufgrund dieser Anweisungen gilt ab sofort folgendes:
- die Abgabe/Verkauf von Wasserstoff ist ausschließlich auf Vereinsmitglieder beschränkt
- die Abgabe erfolgt nur noch in kleinen Mengen (maximal 5 Liter)
- das Umfüllen ist nur in hierfür zugelassene Gefäße möglich.Originalgefäße mit vorgeschriebener Kennzeichnung sind mitzubringen. Sollte jemand kein zugelassenes Gefäß besitzen, kann ein solches auch bei der Jägerkameradschaft Cham erworben werden.