Trichinenuntersuchung beim Schwarzwild

 

Als zusätzliche Trichinenuntersuchungsstelle für das Schwarzwild
steht im Landkreis Cham das Labor der Landwirtschaftsschule
Schleinkoferstraße 12, 93413 Cham – zur Verfügung. Ansprechpartner
hierfür ist Herr Göttlinger aus Waffenbrunn, der auch die Untersuchungen
durchführt.    Tel: 09971 7108 oder 0160 90931841
Das Labor ist an folgenden Zeiten für die Anlieferung von Proben geöffnet:
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 – 09:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 09:00 Uhr
Freitag: 07:45 – 08:00 Uhr

 

Hinweise zur Entnahme der Trichinenproben aus dem Wildkörper

 

Herr Göttlinger ist auch berechtigt, die Trichinenproben zu
entnehmen. Die Entnahme von Trichinenproben durch den
Jäger ist nur dann zulässig, wenn diese Aufgabe durch die
zuständige Behörde (Landratsamt) übertragen wurde.

 

Überprüfung der Fangeisen

 

Gemäß § 12 d der Verordnung zur Ausführung des BayerischenJagdgesetzes (AVBayJG) haben die Besitzer von Fangeisen vorder erstmaligen Verwendung und im Zeitabstand von 5 Jahren ihre Fallen durch die Prüfstelle der Kreisgruppe prüfen zu lassen.
Bei Bedarf, bitte einen Termin mit Fallenprüfer – Johann Berg, Radling 33, 93489 Schorndorf vereinbaren.
09971 861283 oder 0172 8445495
Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass Besitzerwechsel und Verlust von Fangeisen durch deren bisherigen Besitzer unverzüglich der Prüfstelle mitzuteilen ist!

 

Verkauf von Wasserstoff (Daueraktion)

 

Ausschließlich für die Präparation von Trophäen kann Wasserstoff zum Literpreis von 2,50 € bei der JägerkameradschaftCham erworben werden. Alleinige Ausgabestelle ist unser Vereinsheim
(Terminabsprache für die Abholung ist erforderlich.)
Gemäß Chemikalienverbotsverordnung hat der Verein
einen sog. Endverbrauchsnachweis zu führen und dem
Chemikaliengroßhandelden Verwendungszweck schriftlich
zu bestätigen. Aufgrund dieserAnweisungen gilt ab sofortfolgendes:
– die Abgabe/Verkauf von Wasserstoff ist ausschließlich auf Vereinsmitglieder beschränkt
– die Abgabe erfolgt nur noch in kleinen Mengen (maximal 5 Liter)
– das Umfüllen ist nur in hierfür zugelassene Gefäße möglich.
Originalgefäße mit vorgeschriebener Kennzeichnung sind mitzubringen. Sollte jemand kein zugelassenes Gefäß besitzen, kann ein solches auch bei der Jägerkameradschaft Cham erworben werden.