Jagdhundewesen bei der Jägerschaft Cham
Wer dem Wilde zugetan, weil er gar nicht anders kann,
da er sich mit Herz und Hand liebend der Natur verband,
spürt in seiner Seele Grund und seiner Waidmannsehre,
dass er ohne guten Hund nur ein halber Jäger wär.
Allgemeines
Die
Anschaffung, Haltung und Ausbildung eines Jagdhundes ist und bleibt für
einen Waidmann ein großes Thema und bringt viel Verantwortung mit sich.
Unser Referent für das Jagdhundewesen Herr Massimo Grandis teilt
gerne seine Erfahrungswerte mit Ihnen und hilft Ihnen bei jeglichen
Themen rund um den Jagdhund weiter.
Jagdhundewesen bei der Jägerschaft Cham
Der
Gesetzgeber verlangt zu Recht bei bestimmten Jagdarten Jagdhunde in
ausreichender Anzahl mitzuführen. Kein ausgebildeter Jagdhund kann durch
Technik ersetzt werden.
Damit Sie ihren Hund im Jagdbetrieb
einsetzen können, muss ein zweifelsfreier Nachweis für die Brauchbarkeit
des Hundes bei der Jagd vorliegen. Gängigerweise erfolgt dies durch die
Brauchbarkeitsprüfung oder anhand einer höheren Verbandsprüfung.
Seit Februar 2024 müssen in Bayern Jagdhunde, die eine allgemeine
Brauchbarkeit erlangen wollen, nach dem Regelwerk „Ordnung zur
Durchführung der Qualifizierten Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde
(QBPO)“ gerichtet werden.
Die QBPO ist jedoch keine nach §21 AVBayJG ministeriell anerkannte Prüfungsordnung.
Im Zweifel an der Brauchbarkeit des Hundes, müsste bei einer zustande kommenden Einzelfallprüfung ein Nachweis erbracht werden.
Dies
kann nach aktuellem Kenntnisstand durch den Nachweis des bestandenen
Moduls A Stufe 1-3 der QBPO erfolgen. (§39 Abs. 1 AVBayJG)
Momentane
Mindestanforderung, um seinen Hund als jagdlichen Begleiter zu nutzen,
ist die bestandene Prüfung des „Modul A – Stufe 1“ der aktuellen Ordnung
zur Durchführung der Qualifizierten Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde
(QBPO).
Die Jägerkameradschaft Cham bietet seinen Mitgliedern jährlich einen
kostenlosen* Vorbereitungskurs auf die Brauchbarkeitsprüfung Modul A –
Stufe 1 und Stufe 2 an.
Der Kurs zielt darauf ab, Hunde und ihre Führer als Gespann auf die prüfungsrelevanten Aufgaben vorzubereiten.

*ggf. anfallende Nenngelder bei der Teilnahme an Prüfungen müssen vom
Hundeführer getragen werden. (z.B. Anmeldegebühren, Entlohnung
Richtergespanne o.ä.). Anfallende Kosten werden im Voraus genannt.
Kontakt Hundeobmann Jägerschaft Cham:
Herr Massimo Grandis
E-Mail: massimo.grandis@googlemail.com
Tel: 0179 / 24 95 203